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Universitätsbibliothek Heidelberg
Status: Bibliographieeintrag

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 Online-Ressource
Verfasst von:Barufka, Steffi [VerfasserIn]   i
 Heller, Michael [VerfasserIn]   i
 Prayon, Valeria [VerfasserIn]   i
 Fegert, Jörg M. [VerfasserIn]   i
Titel:Normative Vorgaben zum Personaleinsatz in der Kinder- und Jugendpsychiatrie statt Preisfindung anhand von Mittelwerten unter Konvergenzbedingungen
Verf.angabe:Steffi Barufka, Michael Heller, Valeria Prayon and Jörg M. Fegert
E-Jahr:2015
Jahr:November 25, 2015
Umfang:13 S.
Fussnoten:Gesehen am 30.07.2020
Titel Quelle:Enthalten in: Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
Ort Quelle:Bern : Huber, 1999
Jahr Quelle:2015
Band/Heft Quelle:43(2015), 6, Seite 411-423
ISSN Quelle:1664-2880
Abstract:Zusammenfassung. Fragestellung: In den letzten Jahren ist nach der grundsätzlichen Entscheidung im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG), zum Teil gegen erheblichen Widerstand in der Praxis, das sogenannte PEPP-System als neues Kalkulationsmodell auch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie eingeführt worden. Ein zweijähriges Moratorium mit Verschiebung der Aufhebung der Psychiatrie-Personalverordnung und der Konvergenzphase soll vom Bundesministerium für Gesundheit für einen strukturierten Dialog mit den Fachgesellschaften genutzt werden. Unklar ist derzeit vor allem die Perspektive in Bezug auf den ordnungspolitischen Rahmen. Methodik: Vor dem Hintergrund dieser Debatte wird in diesem Artikel im realen §21-KHEntgG-Datensatz der 22 Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie der Universitätsklinika in Deutschland mit insgesamt 7712 Fällen und 263694 Berechnungstagen im Jahr 2013 eine Überführung bisheriger Personalvorgaben ins PEPP-System rechnerisch dargestellt. Ergebnisse, Kostenstrukturen, Berechnungstage und Minutenwerte für einzelne Berufsgruppen nach beiden Systemen (Psych-PV und PEPP) werden auf der Basis der Zahlen von 2013 und in Bezug auf der InEK-Auswertung der Kalkulationsdatensätze (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH 2014) herangezogen, um einen notwendigen Basisentgeltwert zu ermitteln, der gleichbleibende Versorgungs- und Beziehungsqualität garantieren würde. Schlussfolgerungen: Vorgeschlagen wird die normative Setzung eines Basisentgeltwerts zwischen 270 und 285 EUR, unter der Berücksichtigung der seit der Einführung der Psych-PV erfolgten Verdichtungsphänomene und Leistungsausweitung. Eine solche normative Setzung der Strukturqualität könnte überprüfbare Rahmenbedingungen für den Personaleinsatz entsprechend den bisherigen Vorgaben aus der Psych-PV oder auch darüber hinaus bieten.
DOI:doi:10.1024/1422-4917/a000383
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Volltext ; Verlag: https://doi.org/10.1024/1422-4917/a000383
 Volltext: https://econtent.hogrefe.com/doi/10.1024/1422-4917/a000383
 DOI: https://doi.org/10.1024/1422-4917/a000383
Datenträger:Online-Ressource
Sprache:eng
K10plus-PPN:1725930536
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