Navigation überspringen
Universitätsbibliothek Heidelberg
Status: Präsenznutzung
Signatur: GW/PE 380 B347   QR-Code
Standort: Gesellschafts- und Wirtsc / HA 2
Exemplare: siehe unten
Verfasst von:Baumann, Jana Christina [VerfasserIn]   i
Titel:Ausstieg aus einem paritätischen Equity-Joint-Venture
Titelzusatz:zur Zulässigkeit von Shoot-Out-Klauseln
Institutionen:Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg [Grad-verleihende Institution]   i
Verf.angabe:Jana Christina Baumann
Verlagsort:Köln
Verlag:Carl Heymanns Verlag
Jahr:2023
Umfang:XX, 444 Seiten
Gesamttitel/Reihe:Abhandlungen zum deutschen und europäischen Handels- und Wirtschaftsrecht ; 259
Fussnoten:Literaturverzeichnis: Seite 421-442
Hochschulschrift:Dissertation, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, 2020
ISBN:978-3-452-30349-3
Abstract:Entscheiden sich zwei Partner zu einer Kooperation auf Augenhöhe mittels eines Gemeinschaftsunternehmens, gilt es neben Streitbeilegungsmechanismen auch ein Verfahren zur zeitnahen Auflösung der Kooperation bei Eintritt eines unüberbrückbaren Streits zu vereinbaren, um die gemeinsam geschaffenen Werte zu schonen. Nicht ohne Grund werden paritätische Equity-Joint-Ventures oft als Ehen auf Zeit bezeichnet. In diesem Zusammenhang haben Shoot-Out-Klauseln (Russian-Roulette-, Texas-Shoot-Out-, Blind-Bid- oder Deterrent-Approach-Klauseln) Einzug in die deutsche Vertragspraxis gehalten. Während diese Klauseln in Kanada und Teilen der USA bereits derartig zum Standardrepertoire gehören, dass einige Gerichte Shoot-Out-Verfahren unabhängig von einer entsprechenden Vereinbarung der Parteien anordnen, um die Gesellschafter einer geschlossenen Zwei-Personen-Gesellschaft zu trennen, begegnen die Klauseln in der deutschen Literatur unter verschiedensten Gesichtspunkten Bedenken. Anlass bietet der grundsätzliche Mechanismus, der allen Shoot-Out-Klauseln gemein ist: Die Klauseln erlauben die Initiierung eines Verfahrens, an dessen Ende zwingend einer der Partner gegen Zahlung eines Kaufpreises aus der Gesellschaft ausscheidet, während der andere als Alleingesellschafter verbleibt. Wird dieser Fast-Track-Anteilskauf durch Vollzugsautomatismen flankiert, wie dies typischerweise der Fall ist, ermöglichen die Klauseln die Übertragung von Gesellschaftsanteilen auch gegen den aktuellen Willen des Ausscheidenden. Im Zentrum der Arbeit steht daher in einer Parallele zu Hinauskündigungsklauseln die Frage, ob Shoot-Out-Klauseln mit Blick auf die naheliegenden Missbrauchsrisiken nach deutschem Recht wirksam vereinbart werden können. Ferner wird untersucht, welcher Kontrolle der im Rahmen des jeweiligen Verfahrens bestimmte Kaufpreis seiner Höhe nach unterliegt und welche Umstände eine Missbrauchskontrolle nahelegen. Wie die Arbeit aufzeigt, kommt im Zusammenhang mit Russian-Roulette-Klauseln dabei der Billigkeitskontrolle nach 315 Abs. 3 BGB besondere Bedeutung zu
URL:Cover: https://www.dietmardreier.de/annot/564C42696D677C7C393738333435323330333439337C7C434F50.jpg?sq=1
 Inhaltsverzeichnis: https://swbplus.bsz-bw.de/bsz1877037699inh.htm
Dokumenttyp:Hochschulschrift
Sprache:ger
RVK-Notation:PE 380   i
 PU 5400   i
Sach-SW:Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein
K10plus-PPN:1877037699
Verknüpfungen:→ Übergeordnete Aufnahme
Exemplare:

SignaturQRStandortStatus
GW/PE 380 B347QR-CodeGesellschafts- und Wirtschaftsrecht / HA 2Präsenznutzung
1x HA 2. - Mediennummer: 65323370
<IP> D 499/26QR-CodeInt. Privat- und WirtschaftsrechtPräsenznutzung
Mediennummer: 62064568, Inventarnummer: IP-2400027
JU/PE 380 B347QR-CodeBibl. der Juristischen FakultätPräsenznutzung
Mediennummer: 61699965

Permanenter Link auf diesen Titel (bookmarkfähig):  https://katalog.ub.uni-heidelberg.de/titel/69160628   QR-Code
zum Seitenanfang