Definition: | aDas internationale Zivilprozessrecht umfasst verfahrensrechtliche Regelungen für auslandsbezogene Sachverhalte. Der Auslandsbezug kann sich etwa aus der Staatsangehörigkeit einer Prozesspartei, ihrem Wohnsitz, durch die prozessuale Ermittlung ausländischen materiellen Rechts, durch Inanspruchnahme internationaler Rechtshilfe oder durch Fragen der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile ergeben. Die einschlägigen Regelungen können solche des nationalen, des supranationalen oder des internationalen Rechts sein. |