Definition: | a1.Im weiten Sinne: Die Verwaltung aller in einem System gespeicherten Daten unter den Aspekten Ordnung, Zugriff, Aktualisierung (Lex. DV) 2. Im engeren Sinne: Datenverwaltung (spez. in Zusammenhang mit Programmen) überwiegend verwendet für die Verwaltung u. Ausweitung von Datenbeständen ganz spezieller Struktur (z.B. Verwaltung von Adressen). Datenverwaltungsprogramme sind einfache Anwendungsprogramme für den semiprofessionellen Einsatz. Leistungsstärkere Programme werden als Datenbankprogramme oder Datenbanksysteme bezeichnet (dtv-Comp.-Lex.). |