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Ansetzungsform: | Ultra-Vires-Lehre |
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SWD: | 4186744-0 |
GND: | 4186744-0 |
PPN (SWB): | 10527724X |
Quelle: | Creifelds ; Münchener Rechts-Lex. |
Definition: | aDie Ultra-Vires-Lehre (ultra vires = außerhalb der Kompetenzen) stammt ursprünglich aus dem anglo-amerikanischen Gesellschaftsrecht und bezeichnet dort ein juristisches Konzept, wonach Rechtsgeschäfte einer Gesellschaft, die den Rahmen des satzungsmäßigen Gesellschaftszwecks überschreiten, nichtig sind. Im öffentlichen Recht bezieht sich die Ultra-Vires-Lehre auf das Verhalten eines Hoheitsträgers, das sich außerhalb des ihm eingeräumten Kompetenzbereichs bewegt, etwa Maßnahmen von Einrichtungen der EU, die nicht von den der EU von den Mitgliedsstaaten übertragenen Hoheitsrechten gedeckt sind und früher als ausbrechende Rechtsakte bezeichnet wurden. |
SWD-Systematiknummer: | 7.10a;7.3 |
Notation DDC: | 346.013 |
Alternativformen: | Ultra vires |
Verweisungsformen allg.: | Ultra-Vires-Doktrin Ultra-Vires-Prinzip Ausbrechender Rechtsakt |
Verwandter Begriff: | Gesellschaftsrecht Verfassungsrecht |