TY - `EDBOOK` TI - Staat vnd Ordnung, Wessen sich alle vnd jede bestellte Schawmeister, der Weissen vnnd Geferbten Wullin vnd Kauffmans Wahren, im Hertzogthumb Württemberg, in jhrer Verrichtung verhalten sollen : [Actum Stutgarten, den 23. Aprilis, Anno 1 6 0 1.] CY - [S.l.] PY - 1601 LA - ger SP - [4] Bl. CN - I 3631 D Folio RES AN - UBHD-65251642 ER -