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Universitätsbibliothek Heidelberg
Status: Bibliographieeintrag

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 Online-Ressource
Verfasst von:Schwarze, Martin [VerfasserIn]   i
 Block, Joachim [VerfasserIn]   i
 Alimusaj, Merkur [VerfasserIn]   i
 Beckmann, Nicholas A. [VerfasserIn]   i
 Schiltenwolf, Marcus [VerfasserIn]   i
Titel:Funktionelle Elektrostimulation bei Fußheberschwäche und ataktischem Gangbild
Titelzusatz:Gutachterliches Vorgehen bei streitiger Hilfsmittelversorgung
Paralleltitel:Functional electrical stimulation in a case of drop foot and atactic gait
Paralleltitelzusatz:expert assessment of contested medical aids
Verf.angabe:M. Schwarze, J. Block, M. Alimusaj, N. Beckmann, M. Schiltenwolf
E-Jahr:2016
Jahr:9 September 2016
Umfang:5 S.
Fussnoten:Gesehen am 18.08.2017
Titel Quelle:Enthalten in: Zeitschrift für Orthopädie und Unfallchirurgie
Ort Quelle:Stuttgart [u.a.] : Thieme, 2007
Jahr Quelle:2016
Band/Heft Quelle:154(2016), 6, Seite 624-628
ISSN Quelle:1864-6743
Abstract:<p>Sowohl vorprozessual als auch in Rechtssachen bedarf es bei medizinischen Fragestellungen medizinischer Sachverständigengutachten. Sie dienen den Verwaltungen und Gerichten sämtlicher Rechtsbereiche (z. B. §§ 402 ff. ZPO) als Beweismittel. Die Herangehensweise bedarf hierbei u. U. spezifischer Anpassungen, um der Fragestellung gerecht zu werden. Wir berichten von einer sozialgerichtlichen Rechtssache, in der die Frage der medizinischen Notwendigkeit einer auf funktioneller Elektrostimulation basierenden Orthese bei Fußheberschwäche und ataktischem Gangbild zu klären war. Die Klägerin erlitt Jahre zuvor eine zerebrale Ischämie. Ihre Hilfsmittelversorgung umfasste Rollator und Unterschenkelfußorthese zur Fußhebung und sollte um das streitige Hilfsmittel ergänzt werden. Die gesetzliche Krankenversicherung lehnte unter Einschaltung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen die Kostenübernahme ab. Begründet wurde dies u. a. dadurch, dass von der Klägerin angefertigtes Videomaterial keinen erheblichen Gebrauchsvorteil offenbarte. Der Widerspruchsbescheid wurde vor dem Sozialgericht beklagt. Das Sozialgericht gab den Auftrag, videoassistiert die Frage nach möglichen Gebrauchsvorteilen der funktionellen Elektrostimulation gegenüber der Orthesenversorgung oder vergleichbarer Alternativversorgung zu klären. Die Fragestellung wurde im Ganganalyselabor der Klinik unter Verwendung eines Gangparcours mittels Videoanalyse beantwortet. Aus der Nutzung standardisierter Videodokumentation ergeben sich in der Beantwortung derartiger gutachterlicher Fragestellungen wesentliche Vorteile durch gute Reproduzierbarkeit und Vergleichbarkeit der Testszenarien mit Objektivierung der Gebrauchsvorteile oder Limitationen. Durch den Gewinn an Validität und Reliabilität wird das Erfordernis an wissenschaftlicher Begründung eines Gutachtens erfüllt.</p>
DOI:doi:10.1055/s-0042-110796
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Volltext ; Verlag: http://dx.doi.org/10.1055/s-0042-110796
 Volltext: http://www.thieme-connect.de/DOI/DOI?10.1055/s-0042-110796
 DOI: https://doi.org/10.1055/s-0042-110796
Datenträger:Online-Ressource
Sprache:ger
K10plus-PPN:1562542532
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