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@book{UBHD-68044678,
organization={Frankfurt am Main},
title={Obwohlen die- wegen Einquartierung der K{\"o}nigl. Franz{\"o}sischen Garnison und Trouppen gleich anf{\"a}nglich dahier im Druck verk{\"u}ndete Raths-Edicte und Verordnungen, an s{\"a}mtliche hiesige Burgere, Beysassen und Einwohnere derer H{\"a}user ergangen ...: So hat dennoch Ein ... Rath dieser des Heil. Reichs Stadt Franckfurt mißf{\"a}llig wahrzunehmen gehabt, daß ein und andere hiesige Einwohnere die Einquartierungs-Obliegenheit, ganz oder zum Theil, unter dem Vorwand, daß jene, als eine auf denen H{\"a}usern hafftende Last anzusehen ..., von sich abzuleinen ...: Also hat wohlgedachter ... Rath, ... die Verordnung hiemit ergehen zu lassen f{\"u}r n{\"o}thig befunden, daß ... ein jeder Burger, Beysaß oder Einwohner, ... seine von Unserem Quartier-Amt ihme angewiesene Einquartierung f{\"u}r sich zu tragen schuldig seyn ... solle ...},
subtitle={Conclusum in Senatu, Freytags den 8. Januarii 1762},
address={[S.l.]},
year={1762},
pages={[1] Bl.},
language={ger},
doi={10.11588/diglit.33928},
url={http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/frankfurt1762},
library={UB},
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