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Universitätsbibliothek Heidelberg
Titel:Urk. Barth 167, 1538 Februar 22, o. O. [Heidelberg?]
Mitwirkende:Gadenheimer, Bechthold   i
Verf.angabe:Aussteller: Der Heidelberger Bürger Bechthold Gadenheimer
Verlagsort:[Heidelberg?]
E-Jahr:1538
Jahr:1538 Februar 22 (Geben vff sant peters tag stûlfeier Alßman [!] zalte noch der gepûrt Christi vnsers lieben Herren vnd Seligmachers Fûnfftzehenhûndert dreissigk vnd acht Jare/) [Datierung teilweise durch die Plica verdeckt.]
Umfang:Einzelbl.
Format:40,3 × 23,2 cm, Plica 4,1 cm
Abstract:Der Heidelberger Bürger Bechthold Gadenheimer beurkundet, dass er vom Prior und vom Konvent des Augustinerkloster in Heidelberg einen Weinberg von 1 Morgen Größe zur Erbpacht erhalten habe. Dieser liegt in der Klinge und stößt an die Weinberge des Ratsherrn und Bürgermeisters Nikolaus Geilheuser, des Laux Dhollenn sowie des Bechthold Gadenheimer selbst. Gadenheimer ist verpflichtet, den bei einem Unwetter zerstörten Weinberg, der nach der Explosion der oberen Burg des nehst vorgangen jars auf Grund eines Blitzeinschlags in die Pulverkammer schir gar zu einer eggertten [Egart = Grasland, das im Zuge der Feldgraswirtschaft als Acker genutzt wird, bzw. Brache] worden ist, zu einem Kastanien- oder Obstgarten umzuwandeln (onuorzüglich ein Kesten oder obs gartten machen soll). Jährlich werden dafür am Tag Kathedra Petri (22. Februar) oder aber in einer Frist von zwei Wochen davor oder danach ein Zins von ¾ Gulden (dreӱ ortes gulden) fällig. Zusätzlich fallen 6 Pfennig Bodenzins an, die jährlich am Martinstag (11. November) an den Kurfürsten zu entrichten sind. Als Sicherheit setzt Gadenheimer seinen eigenen Weinberg in der Klinge ein, der direkt an den gepachteten angrenzt. Sollten er oder seine Erben den Jahreszins schuldig bleiben, so erhalten sie eine Frist von sechs Wochen und einem Tag, um den Verzug auszugleichen. Sollte auch dann der fällige Betrag nicht eingegangen sein, so tritt das Kloster in seine Rechte ein und darf den Weinberg Gadenheimers nutzen, bis der fehlende Betrag ausgeglichen ist; der verpachtete Weinberg fällt in diesem Falle wieder an das Kloster zurück. Sind die Forderungen ausgeglichen, erhalten Gadenheimer oder seine Erben den eigenen, als Pfand eingesetzten Weinberg zurück, und das Kloster hat in dieser Sache keine Ansprüche und Forderungen mehr. Daher verpflichten sich Bechthold Gadenheimer und seine Erben, den eigenen Weinberg in einem guten Zustand zu halten, damit er keine Wertminderung erfahre und stets als ausreichendes Pfand dienen könne. Im Falle des Todes von Gadenheimer und seiner Erben fällt sowohl der verpachtete als auch der Gadenheimersche Weinberg in das Eigentum des Klosters. Ankündigung des Stadtsiegels, das auf Bitten Gadenheimers von den Bürgermeistern Hans Lockenheimer und Nikolaus Geilheuser angehängt worden ist, ohne dass daraus Forderungen an die Stadt abgeleitet werden können. Revers der Urk. Barth 168; s. dort.
URL:kostenfrei: Volltext: http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/barth167
URN:urn:nbn:de:bsz:16-diglit-118527
Schlagwörter:(k)Augustinerkloster Heidelberg   i / (g)Heidelberg   i
Datenträger:Online-Ressource
Dokumenttyp:Handschrift
 Urkunde
 Regest
Sprache:ger
(Gesamttitel):Heidelberger historische Bestände - digital
(Umfang):Online-Ressource
(Ort):Heidelberg
(Verlag):Univ.- Bibl.
(E-Jahr):2013
Sach-SW:15380222
Informationen zur Handschrift:Typus (Überlieferungsform): Urkunde
 Zustand: Samtartiges, unterschiedlich kräftiges Pergament, am oberen Rand leicht wellig, leichte Bräunungen, Tinte v.a. in den Knicken leicht berieben und verblasst, kleinere Löcher in den Knicken ohne wesentlichen Buchstabenverlust, Schriftraum links und rechts mit Blindlinien begrenzt, stellenweise leichte Abdrücke des Trockenfilzes von der letzten Restaurierung vor 1994 (?) auf dem Pergament, rückseitig gebräunt und verschmutzt, mit Flecken; das an einer Pergamentpressel angehängte Siegel fragmentarisch erhalten, mit eingefärbtem Wachs gesichert, Pressel rückseitig mit kleineren Löchern.
 Alte Signaturen: [links oben in der Ecke:] 165 [!]; 25; A 15.
 Siegel: Siegel der Stadt Heidelberg, Fragment: Löwe auf Dreiberg; Umschrift: S(IGILLVM) ∙ SECRE[TVM ∙ CIVITATIS ∙ HEIDELBERG(ENSIS) ∙ 15]03 (drei Punkte übereinander als Worttrenner). Vgl. Friedrich WALTER, Die Siegelsammlung des Mannheimer Altertumsvereins, Mannheim 1897, S. 96, Nr. 1026.
Angaben zum Äußeren der Handschrift:Pergament
K10plus-PPN:1484004302
 
 
Lokale URL UB: Zum Volltext
Provenienzen:Barth, Christian Friedrich Johann, Exemplar Donator, als Legat 1859 übernommen