| Online-Ressource |
Titel: | Abgenöthigte, In Recht und Geschichten wohlbegründete Gegen-Vorstellung, Wie daß Dem Hoch-Stifft Münster In der Reichs bekandten so genannten Erbmänner Sache ... kein neuer und ungewöhnlicher modus terminandi Revisorium mehr verstattet, oder introducirt werden könne, sondern es bey denen in den höchsten Tribunalibus ausgesprochenen ... Urtheilen, und darauf erkandten Execution allerdings-auch erwehntes Hoch-Stifft an die Justiz sich begnügen zu lassen, und denen Kayserl. Verodnungen gemäß nachzuleben, anzuhalten sey |
Verlagsort: | [S.l.] |
Jahr: | 1710 |
Umfang: | 72 S. |
Format: | 4 |
Fussnoten: | Enth. Beilagen ; Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Im Jahr 1710 |
Abstract: | Enth. Beilagen |
URL: | Resolving-System: http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10350602-0 |
URN: | urn:nbn:de:bvb:12-bsb10350602-0 |
Datenträger: | Online-Ressource |
Sprache: | ger |
Original: | Elektronische Reproduktion von: Abgenöthigte, In Recht und Geschichten wohlbegründete Gegen-Vorstellung, Wie daß Dem Hoch-Stifft Münster In der Reichs bekandten so genannten Erbmänner Sache ... kein neuer und ungewöhnlicher modus terminandi Revisorium mehr verstattet, oder introducirt werden könne, sondern es bey denen in den höchsten Tribunalibus ausgesprochenen ... Urtheilen, und darauf erkandten Execution allerdings-auch erwehntes Hoch-Stifft an die Justiz sich begnügen zu lassen, und denen Kayserl. Verodnungen gemäß nachzuleben, anzuhalten sey[S.l.], 1710[S.l.], 1710[S.l.], 1710. - 72 S |
(Umfang): | 1 Online-Ressource |
(Ort): | München |
(Verlag): | Bayerische Staatsbibliothek |
(E-Jahr): | 2010 |
Sonstige Nr.: | VD18 10485236 |
K10plus-PPN: | 774187077 |
Abgenöthigte, In Recht und Geschichten wohlbegründete Gegen-Vorstellung, Wie daß Dem Hoch-Stifft Münster In der Reichs bekandten so genannten Erbmänner Sache ... kein neuer und ungewöhnlicher modus terminandi Revisorium mehr verstattet, oder introducirt werden könne, sondern es bey denen in den höchsten Tribunalibus ausgesprochenen ... Urtheilen, und darauf erkandten Execution allerdings-auch erwehntes Hoch-Stifft an die Justiz sich begnügen zu lassen, und denen Kayserl. Verodnungen gemäß nachzuleben, anzuhalten sey; 1710 (Online-Ressource)
1077418707