| Online-Ressource |
Titel: | Ohnerachtet bereits durch das Edict vom 20sten April 1724. verordnet ist, daß reisende Personen auf dem platten Lande nirgend als in den Krügen aufgenommen und beherberget werden sollen, damit die Krüger auf die, sich bey ihnen einfindende verdächtige Leute ein wachsammes Auge halten können, und das lüderliche Gesindel nicht unentdeckt bleibe: So haben Se. Königl. Majestät von Preußen, unser allergnädigster Herr, dennoch mißfälligst wahrgenommen, daß diesen heilsamen Verordnungen zuwider die Bewohner des platten Landes sich unterfangen, Vagabonden, Bettler, und lüderliches Gesindel aufzunehmen ... |
Titelzusatz: | Berlin, den 30sten Junii 1781. |
Körperschaft: | Kurmark / Krieges- und Domainen-Cammer [VerfasserIn] |
Institutionen: | Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (Berlin) [Verlag] |
Verf.angabe: | Königl. Preuß. Churmärkische Krieges- und Domainen-Cammer |
Verlagsort: | [Berlin] |
Verlag: | [Decker] |
E-Jahr: | 1781 |
Jahr: | [1781] |
Umfang: | 3 ungezählte Seiten |
Format: | 2° |
Fussnoten: | Nicht identisch mit VD18 9081360X: Abweichungen im Titel (dort in der ersten Zeile "1724", hier "1724."; dort in der zweiten Zeile "das", hier "daß"; dort in der fünften Zeile "wachsames", hier "wachsammes") ; Datierung und Verantwortlichkeitsangabe am Schluss ; Letzte Seite unbedruckt ; Erscheinungsjahr nach Datierung der Verordnung ; Veröffentlichungsangabe ermittelt nach Archiv der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (Exemplar der SBB-PK unter der Signatur An 8630-5 Bestandteil dieses Archivs) |
Weitere Titel: | Abweichender Titel: Publicandum betreffend die den Bewohnern des platten Landes verbotene Aufnahme der Bettler und verdächtige Personen, und die bey Verfolgung der Diebesbanden zu beobachtende Verfahrungs-Art |
URL: | kostenfrei: Digitalisierung: http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0002CF4400000000 |
Schlagwörter: | (g)Preußen / (g)Berlin |
Datenträger: | Online-Ressource |
Dokumenttyp: | Amtliche Publikation |
| Quelle |
Sprache: | ger |
Original: | Elektronische Reproduktion von: Kurmark. Krieges- und Domainen-Cammer: Ohnerachtet bereits durch das Edict vom 20sten April 1724. verordnet ist, daß reisende Personen auf dem platten Lande nirgend als in den Krügen aufgenommen und beherberget werden sollen, damit die Krüger auf die, sich bey ihnen einfindende verdächtige Leute ein wachsammes Auge halten können, und das lüderliche Gesindel nicht unentdeckt bleibe: So haben Se. Königl. Majestät von Preußen, unser allergnädigster Herr, dennoch mißfälligst wahrgenommen, daß diesen heilsamen Verordnungen zuwider die Bewohner des platten Landes sich unterfangen, Vagabonden, Bettler, und lüderliches Gesindel aufzunehmen .... - [Berlin]: [Decker], 1781. - 3 ungezählte Seiten |
(Gesamttitel): | VD18 digital |
(Umfang): | 1 Online-Ressource (3 ungezählte Seiten) |
(Ort): | Berlin |
(Verlag): | Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz |
(E-Jahr): | 2020 |
Sonstige Nr.: | VD18 10196358 |
K10plus-PPN: | 1702960641 |
Ohnerachtet bereits durch das Edict vom 20sten April 1724. verordnet ist, daß reisende Personen auf dem platten Lande nirgend als in den Krügen aufgenommen und beherberget werden sollen, damit die Krüger auf die, sich bey ihnen einfindende verdächtige Leute ein wachsammes Auge halten können, und das lüderliche Gesindel nicht unentdeckt bleibe: So haben Se. Königl. Majestät von Preußen, unser allergnädigster Herr, dennoch mißfälligst wahrgenommen, daß diesen heilsamen Verordnungen zuwider die Bewohner des platten Landes sich unterfangen, Vagabonden, Bettler, und lüderliches Gesindel aufzunehmen ... / Kurmark / Krieges- und Domainen-Cammer [VerfasserIn]; [1781] (Online-Ressource)
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