Status: ausleihbar
Verfasst von: | Gersdorf, Hubertus  |
Titel: | Legitimation und Limitierung von Onlineangeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks |
Titelzusatz: | Konzeption der Kommunikationsverfassung des 21. Jahrhunderts ; Rechtsgutachten im Auftrag der Stiftervereinigung der Presse e.V. |
Verf.angabe: | von Hubertus Gersdorf |
Verlagsort: | Berlin |
Verlag: | Duncker & Humblot |
Jahr: | 2009 |
Umfang: | 130 S. |
Illustrationen: | graph. Darst. |
Format: | 233 mm x 157 mm |
Gesamttitel/Reihe: | Schriften zu Kommunikationsfragen ; 47 |
Fussnoten: | Literaturverz. S. [123] - 130 |
ISBN: | 978-3-428-13023-8 |
Abstract: | "Wer nicht online geht, wandert ins Museum" (Markus Schächter). Eine Internetpräsenz ist nicht nur für den etablierten Kreis der Rundfunkveranstalter und der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, sondern für die gesamte Informationsgesellschaft unverzichtbar. Da Rundfunk und Presse durch unterschiedliche Ordnungsprinzipien gekennzeichnet sind, stoßen im Internet zwei Welten aufeinander. Welche Welt gilt im Internet? Und insbesondere: Darf es oder muss es öffentlich-rechtliche Angebote auch im Internet geben? Eine Antwort auf diese Fragen kann nur dann gefunden werden, wenn man grundrechtstheoretischen Boden betritt. Die Konzeption des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG als "dienende Freiheit" ist Chiffre zur Legitimation eines umfassenden Onlineengagements des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese Konzeption trägt den grundlegenden Änderungen der modernen Informationsgesellschaft, in der Medien-Freiheiten Jedermann-Freiheiten sind, nicht Rechnung. Sie besitzt auch keine Anschlussfähigkeit an die europarechtliche Grundrechtsdogmatik, die "dienende (Medien-)Freiheiten" nicht kennt. Erforderlich ist eine (Wieder-)Belebung des individualrechtlichen Kerns der grundrechtlich geschützten Rundfunkfreiheit. Nach Maßgabe der gebotenen (Neu-)Konzeption der grundrechtlichen Kommunikationsverfassung ist eine Vollversorgung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet von Verfassungs wegen unzulässig. Gebührenfinanzierte Onlineangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind nur zulässig, wenn sie im Vergleich zu den Angeboten Privater einen (quantitativen oder qualitativen) kommunikativen Mehrwert begründen. Darüber hinaus sind besondere Vorkehrungen der Vielfaltsicherung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk notwendig. Semistaatliche Organisationsstrukturen - wie beim ZDF - rechtfertigen kein (Gebühren-)Privileg. (Quelle: Verlag / Internet). |
| "Wer nicht online geht, wandert ins Museum" (Markus Schächter). Eine Internetpräsenz ist nicht nur für den etablierten Kreis der Rundfunkveranstalter und der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, sondern für die gesamte Informationsgesellschaft unverzichtbar. Da Rundfunk und Presse durch unterschiedliche Ordnungsprinzipien gekennzeichnet sind, stossen im Internet zwei Welten aufeinander. Welche Welt gilt im Internet? Und insbesondere: Darf es oder muss es öffentlich-rechtliche Angebote auch im Internet geben? Eine Antwort auf diese Fragen kann nur dann gefunden werden, wenn man grundrechtstheoretischen Boden betritt. Die Konzeption des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG als "dienende Freiheit" ist Chiffre zur Legitimation eines umfassenden Onlineengagements des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese Konzeption trägt den grundlegenden Änderungen der modernen Informationsgesellschaft, in der Medien-Freiheiten Jedermann-Freiheiten sind, nicht Rechnung. Sie besitzt auch keine Anschlussfähigkeit an die europarechtliche Grundrechtsdogmatik, die "dienende (Medien- )Freiheiten" nicht kennt. Erforderlich ist eine (Wieder- )Belebung des individualrechtlichen Kerns der grundrechtlich geschützten Rundfunkfreiheit. Nach Massgabe der gebotenen (Neu- )Konzeption der grundrechtlichen Kommunikationsverfassung ist eine Vollversorgung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet von Verfassungs wegen unzulässig. Gebührenfinanzierte Onlineangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind nur zulässig, wenn sie im Vergleich zu den Angeboten Privater einen (quantitativen oder qualitativen) kommunikativen Mehrwert begründen. Darüber hinaus sind besondere Vorkehrungen der Vielfaltsicherung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk notwendig. Semistaatliche Organisationsstrukturen - wie beim ZDF - rechtfertigen kein (Gebühren- )Privileg. (Quelle: Verlag / Internet) |
URL: | Inhaltsverzeichnis: http://www.gbv.de/dms/sub-hamburg/589427601.pdf |
Schlagwörter: | (g)Deutschland / (s)Öffentlich-rechtlicher Rundfunk / (s)Online-Dienst / (s)Rundfunkfreiheit  |
| (g)Deutschland / (s)Öffentlich-rechtlicher Rundfunk / (s)Online-Dienst / (s)Rundfunkfreiheit  |
Sprache: | ger |
RVK-Notation: | PN 853  |
| PN 850  |
| AP 38700  |
K10plus-PPN: | 589427601 |
Verknüpfungen: | → Übergeordnete Aufnahme |
978-3-428-13023-8
Legitimation und Limitierung von Onlineangeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks / Gersdorf, Hubertus; 2009
66665912