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Universitätsbibliothek Heidelberg
Status: ausleihbar
Signatur: 2009 A 1455   QR-Code
Standort: Hauptbibliothek Altstadt / Freihandbereich Monograph  3D-Plan
Exemplare: siehe unten
Verfasst von:Gersdorf, Hubertus   i
Titel:Legitimation und Limitierung von Onlineangeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Titelzusatz:Konzeption der Kommunikationsverfassung des 21. Jahrhunderts ; Rechtsgutachten im Auftrag der Stiftervereinigung der Presse e.V.
Verf.angabe:von Hubertus Gersdorf
Verlagsort:Berlin
Verlag:Duncker & Humblot
Jahr:2009
Umfang:130 S.
Illustrationen:graph. Darst.
Format:233 mm x 157 mm
Gesamttitel/Reihe:Schriften zu Kommunikationsfragen ; 47
Fussnoten:Literaturverz. S. [123] - 130
ISBN:978-3-428-13023-8
Abstract:"Wer nicht online geht, wandert ins Museum" (Markus Schächter). Eine Internetpräsenz ist nicht nur für den etablierten Kreis der Rundfunkveranstalter und der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, sondern für die gesamte Informationsgesellschaft unverzichtbar. Da Rundfunk und Presse durch unterschiedliche Ordnungsprinzipien gekennzeichnet sind, stoßen im Internet zwei Welten aufeinander. Welche Welt gilt im Internet? Und insbesondere: Darf es oder muss es öffentlich-rechtliche Angebote auch im Internet geben? Eine Antwort auf diese Fragen kann nur dann gefunden werden, wenn man grundrechtstheoretischen Boden betritt. Die Konzeption des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG als "dienende Freiheit" ist Chiffre zur Legitimation eines umfassenden Onlineengagements des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese Konzeption trägt den grundlegenden Änderungen der modernen Informationsgesellschaft, in der Medien-Freiheiten Jedermann-Freiheiten sind, nicht Rechnung. Sie besitzt auch keine Anschlussfähigkeit an die europarechtliche Grundrechtsdogmatik, die "dienende (Medien-)Freiheiten" nicht kennt. Erforderlich ist eine (Wieder-)Belebung des individualrechtlichen Kerns der grundrechtlich geschützten Rundfunkfreiheit. Nach Maßgabe der gebotenen (Neu-)Konzeption der grundrechtlichen Kommunikationsverfassung ist eine Vollversorgung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet von Verfassungs wegen unzulässig. Gebührenfinanzierte Onlineangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind nur zulässig, wenn sie im Vergleich zu den Angeboten Privater einen (quantitativen oder qualitativen) kommunikativen Mehrwert begründen. Darüber hinaus sind besondere Vorkehrungen der Vielfaltsicherung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk notwendig. Semistaatliche Organisationsstrukturen - wie beim ZDF - rechtfertigen kein (Gebühren-)Privileg. (Quelle: Verlag / Internet).
 "Wer nicht online geht, wandert ins Museum" (Markus Schächter). Eine Internetpräsenz ist nicht nur für den etablierten Kreis der Rundfunkveranstalter und der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, sondern für die gesamte Informationsgesellschaft unverzichtbar. Da Rundfunk und Presse durch unterschiedliche Ordnungsprinzipien gekennzeichnet sind, stossen im Internet zwei Welten aufeinander. Welche Welt gilt im Internet? Und insbesondere: Darf es oder muss es öffentlich-rechtliche Angebote auch im Internet geben? Eine Antwort auf diese Fragen kann nur dann gefunden werden, wenn man grundrechtstheoretischen Boden betritt. Die Konzeption des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG als "dienende Freiheit" ist Chiffre zur Legitimation eines umfassenden Onlineengagements des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese Konzeption trägt den grundlegenden Änderungen der modernen Informationsgesellschaft, in der Medien-Freiheiten Jedermann-Freiheiten sind, nicht Rechnung. Sie besitzt auch keine Anschlussfähigkeit an die europarechtliche Grundrechtsdogmatik, die "dienende (Medien- )Freiheiten" nicht kennt. Erforderlich ist eine (Wieder- )Belebung des individualrechtlichen Kerns der grundrechtlich geschützten Rundfunkfreiheit. Nach Massgabe der gebotenen (Neu- )Konzeption der grundrechtlichen Kommunikationsverfassung ist eine Vollversorgung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet von Verfassungs wegen unzulässig. Gebührenfinanzierte Onlineangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind nur zulässig, wenn sie im Vergleich zu den Angeboten Privater einen (quantitativen oder qualitativen) kommunikativen Mehrwert begründen. Darüber hinaus sind besondere Vorkehrungen der Vielfaltsicherung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk notwendig. Semistaatliche Organisationsstrukturen - wie beim ZDF - rechtfertigen kein (Gebühren- )Privileg. (Quelle: Verlag / Internet)
URL:Inhaltsverzeichnis: http://www.gbv.de/dms/sub-hamburg/589427601.pdf
Schlagwörter:(g)Deutschland   i / (s)Öffentlich-rechtlicher Rundfunk   i / (s)Online-Dienst   i / (s)Rundfunkfreiheit   i
 (g)Deutschland   i / (s)Öffentlich-rechtlicher Rundfunk   i / (s)Online-Dienst   i / (s)Rundfunkfreiheit   i
Sprache:ger
RVK-Notation:PN 853   i
 PN 850   i
 AP 38700   i
K10plus-PPN:589427601
Verknüpfungen:→ Übergeordnete Aufnahme
Exemplare:

SignaturQRStandortStatus
2009 A 1455QR-CodeHauptbibliothek Altstadt / Freihandbereich Monographien3D-Planausleihbar
Mediennummer: 10287848
JU/PN 853 G381QR-CodeBibl. der Juristischen FakultätPräsenznutzung
Mediennummer: 61635976

Permanenter Link auf diesen Titel (bookmarkfähig):  https://katalog.ub.uni-heidelberg.de/titel/66665912   QR-Code
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