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Universitätsbibliothek Heidelberg
Standort: ---
Exemplare: ---
 Online-Ressource
Titel:Urk. Lehmann 462, 1616 April 23, Bechtheim
Mitwirkende:Reuter, Mattes   i
Verf.angabe:Aussteller: Mattes Reuter, Schultheiß von Bechtheim und die dortigen Gerichtsschöffen
Verlagsort:Bechtheim
E-Jahr:1616
Jahr:1616 April 23 (So geben vnd geschehen zúe Bechtheim vf Georgij, Jm Jar nach vnsers erlösers vnd Seligmachers Jesù Christj geborth gezält, Ein Taúsent, Sechshúndert vnd Sechczehen [!] :/:) [Datierung teilweise von der Plica verdeckt]
Umfang:Einzelbl.
Format:36,7 × 24,0 cm, Plica 3,5–4,0 cm
Abstract:Mattes Reuter, Schultheiß von Bechtheim, und die dortigen Gerichtsschöffen (Hans Rinck, Georg Mayer, Hans Gutmann, Nikolaus Spieß, Ulrich Dỷmar, Georg Klein, Hans Mappes, Hans Schnabel der Alte, Peter Käskorb, Jakob Jann [?], Hans Fux, Hans Schmoll und Dietrich Anselm) beurkunden, dass Wendel Probst und seine Ehefrau Juliana vom Abt, Prior und Konvent des Wormser Dominianerklosters 50 Gulden geliehen haben. Dafür wird jährlich am Georgstag (23. April) bzw. am Tag davor oder danach, jedoch ohne weiteren Aufschub, ein Zins von 2½ Gulden, fällig. Die Summe ist erstmals 1617 zu zahlen. Als Pfand setzen die Eheleute ihre genannten Güter in Bechtheim ein. Im Falle eines Zahlungsverzugs gehen die Güter und deren Nutzung so lange in den Besitz des Klosters über, bis alle Schäden, die diesem in der Zeit entstanden, beglichen sind. Sollten Wendel und Juliana oder ihre Erben die geliehenen 50 Gulden einschließlich des jährlichen (eventuell noch ausstehenden) Zines an den Konvent zurückzahlen, egal zu welchem Datum und Jahr, sind alle weiteren Verpflichtungen abgegolten, und die Urkunde mit ihren Bestimmungen verliert ihre Gültigkeit; sollten die Güter zu diesem Zeitpunkt als Pfand gedient haben, so fallen sie in den Besitz der Eheleute oder ihrer Erben zurück. Ankündigung des Gerichtssiegels
DOI:doi:10.11588/diglit.9500
URL:kostenfrei: Volltext ; Digitalisierung ; Langzeitarchivierung: https://doi.org/10.11588/diglit.9500
 kostenfrei: Volltext: http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/lehm462
 DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.9500
URN:urn:nbn:de:bsz:16-diglit-95000
Schlagwörter:(k)Dominikanerkloster Sankt Paulus <Worms>   i / (g)Bechtheim   i / (g)Guntersblum   i / (g)Worms   i
Datenträger:Online-Ressource
Dokumenttyp:Handschrift
 Urkunde
 Regest
Sprache:ger
(Gesamttitel):Heidelberger historische Bestände - digital
(Umfang):Online-Ressource
(Ort):Heidelberg
(Verlag):Univ.- Bibl.
(E-Jahr):2012
Sach-SW:16160423
Informationen zur Handschrift:Typus (Überlieferungsform): Urkunde
 Zustand: Pergament leicht verschmutzt und vor allem an den Rändern gebräunt, fleckig (älterer Feuchtigkeitsschaden), in den Knicken faltig, Tinte minimal berieben, rückseitig gebräunt und verschmutzt, vereinzelt Flecken; das angehängte Siegel verloren, Pergamentpressel teilweise erhalten
 Alte Signaturen: Nọ 124; No∙ 219 [auf Rasur, älterer Eintrag nicht mehr identifizierbar]; B
 Siegel: Siegel des Gerichts: verloren, keine Beschreibung möglich
Angaben zum Äußeren der Handschrift:Pergament
K10plus-PPN:1465897097
 
 
Lokale URL UB: Zum Volltext
Provenienzen:Lehmann, Johann Georg, Exemplar: Donator, gelangte 1877 nach dem Tode von J. G. Lehmann in den Besitz der Universitätsbibliothek Heidelberg

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